Düsseldorfer Tabelle

Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2025

Mit der Düsseldorfer Tabelle 2025 hat das OLG Düsseldorf eine moderate Anpassung der Bedarfssätze vorgenommen, die auf einer leichten Erhöhung des Mindestunterhalts basiert. Diese Anpassungen entsprechen den Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Änderungen zusammen: Moderate Erhöhung der Bedarfssätze Die Anpassungen der Bedarfssätze für 2025 sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich […]

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Anpassung der Leitlinien des OLG Celle 2024

Für das Jahr 2024 hat das OLG Celle neue Leitlinien veröffentlicht. Die Bedarfssätze für Kinder wurden erhöht, basierend auf der neuen Düsseldorfer Tabelle, die in den Leitlinien enthalten ist. Diese Erhöhungen werden mit dem Kindergeld verrechnet, das seit Anfang 2023 einheitlich bei 250 Euro liegt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der

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Geänderter Kindesunterhalt ab 1. Januar 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 ist erschienen und somit gilt ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Kindesunterhalt. Steigender Mindestunterhalt Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab dem 1. Januar 2024 wie folgt: Altersstufe 0-5 JahreKinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten 437 Euro statt 480 Euro monatlich Altersstufe 6-11 JahreKinder bis zur

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Vorzeitige Auszahlung und Erhöhung des Kindergeldes

Wer mehrere Kinder hat, weiß dass die Familienkassen für jedes Kind einen anderen Kindergeldbetrag zahlen: für das dritte Kind erhalten Eltern mehr als für das erste. Das ändert sich nun ab Januar 2023. Die Regierung hat die Beträge vereinheitlicht. Jedes Kind erhält genausviel. Gleichzeitig steigt damit der Kindergeldsatz. Alle Eltern erhalten im neuen Jahr mehr

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Leitlinien zum Unterhalt des OLG Celle

Neue Düsseldorfer Tabelle und neue Leitlinien des OLG Celle ab 1. Januar 2022

Der Kindesunterhalt ist gestiegen. Die Düsseldorfer Tabelle sieht vor, dass Kindern von getrenntlebenden Eltern ab dem 1. Januar 2022 mehr Unterhalt zusteht. Außerdem wurden die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) fortgeschrieben. Bedarfssätze für minderjährige Kinder angehoben Da sich gemäß der „4. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021“ die Bedarfssätze

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Utreil vom Bundesgerichtshof zur Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle hochrechnen

An der Düsseldorfer Tabelle orientiert sich die Höhe des zu leistenden Kindesunterhaltes. Die Tabelle endete bisher bei einer Einkommensobergrenze von bis zu 5.500 Euro netto. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze lag, musste nur in seltenen Ausnahmefällen einen höheren Unterhalt zahlen. Dies hat sich durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) geändert. Es ist

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Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2021

Für die Ermittlung des Barunterhaltes für minderjährige Kinder wird üblicherweise die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Wie in den letzten Jahren erscheint auch in diesem Jahr pünktlich zum Jahreswechsel eine neue Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar, an der sich alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Gerichte orientieren. Minderjährige

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Neue Düsseldorfer Tabelle 2020

Für getrennt Lebende und deren Kinder tut sich wieder was im Familienrecht. Genauso wie in den letzten Jahren steigen die Geldbeträge für den Bedarf. Davon profitieren sowohl die Kinder als auch die Eltern. Dreh und Angelpunkt der regelmäßigen Änderungen ist die Düsseldorfer Tabelle. Das Gericht passt sie auf Basis von Gesprächen des Deutschen Familiengerichtstages mit

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Düsseldorfer Tabelle für 2019 veröffentlicht

Wir stellen Ihnen die „Düsseldorfer Tabelle“ für 2019 mit einigen Änderungen zur Vorgängerversion vor. Basis für die Änderung bildet die Mindestunterhaltsverordnung. Dadurch steht der neue Mindestunterhalt für 2019 fest und schlägt sich mit der Erhöhung nachstehender Werten nieder: Die Anhebung des Mindestunterhalts steigt ab dem 1. Januar 2019 wie folgt: 1. Altersstufe: Kinder bis zur

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Erhöhung im Kindesunterhalt

Mit der Anhebung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder ändert sich die Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2018. Der Gesetzgeber entschied die Anhebung am 28. September 2017 in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung“. Die Anhebung des Mindestunterhalts steigt ab dem 1. Januar 2018 wie folgt: 1. Altersstufe: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres

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