Mit einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen für die Ehe individuell modifiziert werden. Scheitert die Ehe, so können Ansprüche auf Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinn bestehen.
Bei einer heute durchaus üblichen Doppelverdienerehe mit oder ohne Kinder sind diese Regelungen oftmals nicht mehr adäquat.
Durch einen Ehevertrag kann eine auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte optimale Grundlage für die Ehe geschaffen werden. Da die persönlichen Situationen eines jeden Paares sehr unterschiedlich sind, gibt es keine Mustereheverträge. Mit anwaltlicher Hilfe kann ein an genau Ihren Ansprüche angepasster Ehevertrag entworfen werden.
Jutta Beukenberg
Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Famillienrecht in Hannover
Zeitpunkt für einen Ehevertrag
Eheverträge können vor Eheschließung aber auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Vertragliche Vereinbarungen sind auch anlässlich einer Trennung und Ehescheidung möglich. Ein Ehevertrag bedarf jedoch zwingend der notariellen Beurkundung > mehr erfahren
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Gestaltungsraum im Ehevertrag
Freiraum für die Gestaltung eines Ehevertrages gibt es in folgenden Punkten:
Doch der Ehevertrag stößt auch an seine Grenzen > mehr
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