Düsseldorfer Tabelle für 2019 veröffentlicht

Wir stellen Ihnen die „Düsseldorfer Tabelle“ für 2019 mit einigen Änderungen zur Vorgängerversion vor. Basis für die Änderung bildet die Mindestunterhaltsverordnung. Dadurch steht der neue Mindestunterhalt für 2019 fest und schlägt sich mit der Erhöhung nachstehender Werten nieder:

Die Anhebung des Mindestunterhalts steigt ab dem 1. Januar 2019 wie folgt:

1. Altersstufe: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 354 Euro statt bisher 348 Euro.

2. Altersstufe: Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres erhalten 406 Euro statt bisher 399 Euro.

3. Altersstufe: Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erhalten 476 Euro statt bisher 467 Euro.

Erhöht werden ebenso die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts. Unverändert bleiben die Bedarfssätze volljähriger Kinder.

Das Kindergeld wird auf den Bedarf eines Kindes angerechnet. Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld für

  • ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro,
  • für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und
  • für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro angehoben.

Angerechnet wird das Kindergeld auf den Barunterhaltsbedarf bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.

Sonst ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert. Es bleibt bei den in 2018 angehobenen Einkommensgruppen und Selbstbehalten der Unterhaltspflichtigen.

Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt | Stand 1. Januar 2019

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen in Euro
Altersstufen in Jahren (§ 1612 A I BGB)
Beträge in Euro
Prozent Bedarfs-
kontroll-
betrag in Euro
0-5 6-11 12-17 AB 18
1. bis 1.900 354 406 476 527 100 880/ 1.080
2. 1.901-2.300 372 427 500 554 105 1.300
3. 2.301-2.700 390 447 524 580 110 1.400
4. 2.701-3.100 408 467 548 607 115 1.500
5. 3.101-3.500 425 488 572 633 120 1.600
6. 3.501-3.900 454 520 610 675 128 1.700
7. 3.901-4.300 482 553 648 717 136 1.800
8. 4.301-4.700 510 585 686 759 144 1.900
9. 4.701-5.100 539 618 724 802 152 2.000
10. 5.101-5.500 567 650 762 844 160 2.100
Bei Einkommen über 5.501 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt