Der Versorgungsausgleich bestrifft die Altersvorsorge und sorgt für den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Der Versorgungsausgleich kann in einem Ehevertrag vollständig oder für bestimmte Zeiten oder bestimmte Anrechte (z.B. betriebliche Renten) ausgeschlossen werden.
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Jutta Beukenberg
Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Famillienrecht in Hannover