Kindesunterhalt

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2021

Für die Ermittlung des Barunterhaltes für minderjährige Kinder wird üblicherweise die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Wie in den letzten Jahren erscheint auch in diesem Jahr pünktlich zum Jahreswechsel eine neue Ausgabe der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar, an der sich alle im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Gerichte orientieren. Minderjährige […]

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Trennungskinder kriegen mehr

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte mit, dass zum 1. Januar 2017 eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft tritt. Die Beträge wurden erhöht. Das bedeutet, dass Trennungskinder Anspruch auf mehr Geld erhalten und Unterhaltspflichtige mehr für Ihre Kinder aufbringen müssen. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen Elternteile steigt nämlich nicht. Anstieg des Mindestunterhalt Kinder bis zum fünften

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Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle erneut geändert

Dies ist die Fortsetzung einer Reihe von Erhöhungen um den Unterhalt und das Kindergeld. Das Kindergeld stieg nämlich in zwei Schritten, nicht nur 2015 um vier Euro, sondern auch 2016 um weitere zwei Euro. Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt (Beträge in Euro) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab

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Im Unterhalt mehr Selbstbehalt

Seit Jahrsbeginn 2015 ist die „Düsseldorfer Tabelle“ neu gefasst. Die Selbstbehaltsätze wurden angepasst. Von der Neuerung sind Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte gleichermaßen betroffen. Es hat sich der zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht, das bedeutet, die Unterhaltspflichtigen dürfen mehr von Ihrem Geld behalten, dass sie monatlich verdienen oder als Sozialleistung erhalten. Die Änderung betrifft erwerbstätige genauso wie nicht

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Mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 1. Januar 2013 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst. Das meldete das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in der Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800

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