Hausrat ehelich

Mit der Trennung und der Scheidung ist auch der Hausrat zwischen den Eheleute aufzuteilen.

In diesem Zusammenhang kann nur eindringlich geraten werden, sich hierüber einvernehmlich zu einigen.

Jutta Beukenberg

Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Famillienrecht in Hannover

Zum Hausrat gehörten:

  • sämtliche Haushaltsgegenstände, sofern sie nicht für den ausschließlichen persönlichen Gebrauch eines der Partner bestimmt sind, wie z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, persönliche Unterlagen u.ä.
  • Auch Haustiere gehören zum Hausrat.
  • Der Pkw, sofern er überwiegend oder fast ausschließlich dem familiären Gebrauch dient, ist Hausrat.

Grundsätzlich wird vermutet, dass auch – unabhängig vom Güterstand der Eheleute – Hausrat im gemeinsamen Eigentum der Ehepartner steht, sofern er nicht das Alleineigentum eines Ehegatten ist.

Um Fragen zum Hausrat bei Trennung und Scheidung zu klären, können Sie eine persönliche Erstberatung in Anspruch nehmen.

Aufteilung durch das Familiengericht

Das Familiengericht kann auf Antrag sowohl eine vorläufige Regelung über die Nutzung von Hausrat als auch für den Fall der Scheidung eine Aufteilung des Hausrates auf Antrag regeln. Diese Verfahren sind jedoch meist äußerst langwierig, so dass geraten wird, eine einvernehmliche Regelung zu finden.

Aufteilung durch Anwälte

Sofern die Ehepartner dies nicht allein schaffen, sollte dies unter Zuhilfenahme von Anwälten außergerichtlich versucht werden.

Ausgleichszahlung

Unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen können die Ehepartner selbstverständlich andere Regelungen, insbesondere auch über eine Ausgleichszahlung treffen.

Hausratsteilung mittels Liste

Voraussetzung für eine Hausratsteilung ist in jedem Fall die Erstellung einer Liste über den gesamten Haushalt. Der Hausrat ist gegenständlich aufzuteilen. Ausgleichszahlungen kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Jeder Mensch ist anders, und jede Partnerschaft hat wieder andere Herausforderungen. Darum gibt es kein Patentrezept. Nehmen Sie deshalb für die individuellen Anforderungen persönliche Hilfe von einem Anwalt in Anspruch!