Personensorge umfasst die persönlichen Angelegenheiten des Kindes:
- Aufenthaltsbestimmung
- Umgang
- Ärztliche Behandlungen
- Freizeit
- Schulische und berufliche Ausbildung
- Religiöse Erziehung, wobei die Bestimmung der Konfession für das Kind mit dem 14. Lebensjahr endet
Wir beraten Sie zum Thema Personensorge für Kinder persönlich in unserer Kanzlei, am Telefon oder einfach online.