Personensorge umfasst die persönlichen Angelegenheiten des Kindes:
- Aufenthaltsbestimmung
- Umgang
- Ärztliche Behandlungen
- Freizeit
- Schulische und berufliche Ausbildung
- Religiöse Erziehung, wobei die Bestimmung der Konfession für das Kind mit dem 14. Lebensjahr endet