Hausrat

Jeder Partner bleibt Alleineigentümer der von ihm in die Beziehung eingebrachten Gegenstände in einer nichtehelichen Gemeinschaft. Die gemeinsam angeschafften Gegenstände sind nach den Vorschriften über die Gemeinschaft auseinanderzusetzen, daher Teilung in Natur, notfalls durch Los.

Mehr zum Thema Hausrat finden Sie im Kapitel Scheidung >> mehr

Die familiären Situationen sind individuell unterschiedlich. Nehmen Sie zur Sicherung Ihrer Verhältnisse eine persönliche Erstberatung in Anspruch.