Mehrbedarf

Utreil vom Bundesgerichtshof zur Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle hochrechnen

An der Düsseldorfer Tabelle orientiert sich die Höhe des zu leistenden Kindesunterhaltes. Die Tabelle endete bisher bei einer Einkommensobergrenze von bis zu 5.500 Euro netto. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze lag, musste nur in seltenen Ausnahmefällen einen höheren Unterhalt zahlen. Dies hat sich durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) geändert. Es ist […]

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Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle erneut geändert

Dies ist die Fortsetzung einer Reihe von Erhöhungen um den Unterhalt und das Kindergeld. Das Kindergeld stieg nämlich in zwei Schritten, nicht nur 2015 um vier Euro, sondern auch 2016 um weitere zwei Euro. Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt (Beträge in Euro) Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Alter des Kindes in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab

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