Onlinescheidung verstehen

Egal wie die Mandatsanbahnung erfolgt, ob online oder persönlich, eine Scheidung findet in Präsenz vor dem Familiengericht statt. Die persönliche Anwesenheit beider Eheleute lässt sich i.d.R. nicht vermeiden. Eine Scheidung wird vom Gericht nicht online durchgeführt. 

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Wenn der Scheidungsbeschluss vom Familiengericht ausgesprochen wird, müssen beide Eheleute zuvor angehört werden. Die persönliche Anhörung durch das Gericht ist gesetzlich vorgesehen. 

Rechtsanwältin Jutta Beukenberg, Fachanwältin für Familienrecht in Hannover

Irreführung vermeiden 

Blitzscheidung, günstig, kostenlos, schnell – diese Eigenschaften verspricht die Online Scheidung. Rechtsratsuchende sollten sich durch diese Versprechen jedoch nicht in die Irre führen lassen. 

Eheleute sollten ein Scheidungsverfahren als Rechtssache, welche kompetent abgewickelt werden muss, ernst nehmen.  

Rechtsanwältin Jutta Beukenberg, Fachanwältin für Familienrecht in Hannover

Marketingbegriff Onlinescheidung   

Der Begriff Onlinescheidung kommt aus dem Bereich Marketing und ist somit kein juristischer Ausdruck. Rechtsanwälte bieten für eine Onlinescheidung auf Ihren Internetauftritten Formulare zur Scheidung an mit dem Ziel Mandanten zu akquirieren. 

Ein Partner des Ehepaares füllt das Formular mit den notwendigen persönlichen Angaben aus und beauftragt damit den Anwalt über die Internetseite, den Scheidungsantrag einzureichen. Meist sind trotzdem weitere Nachfragen erforderlich. 

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Digitale und persönliche Scheidung 

Die Beauftragung der Scheidung erfolgt bei einer Onlinescheidung digital. Bei der herkömmlichen Scheidung sucht der Ehegatte, der die Scheidung beantragen möchte, die Anwältin /den Anwalt persönlich auf. 

Der Kontakt zum Scheidungsanwalt wird online hergestellt zwecks online Beauftragung der Scheidung. Der Anwalt reicht anschließend den Antrag auf Ehescheidung beim Gericht ein.  

Rechtsanwältin Jutta Beukenberg, Fachanwältin für Familienrecht in Hannover

Kosten 

Grundsätzlich ist eine Onlinescheidung nicht günstiger als eine online eingeleitete Scheidung. Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen der Eheleute. Maßgeblich sind gesetzliche Vorgaben und Tabellen. Die Tabellen gelten sowohl für eine Onlinescheidung als auch für eine analoge Scheidung, mit einem persönlichen Beratungs- und Informationsgespräch. 

[icon name=file-pdf-o] Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
[icon name=file-pdf-o] Beratungshilfeantrag

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Verhältnisse sind maßgebend 

Wenn es wirklich nur um die Scheidung der Ehe geht, kann eine Mandatsanbahnung über ein Onlineportal ausreichend sein. 

Sobald es kompliziert wird und beispielsweise Kinder involviert sind, kann das Verfahren komplexer werden. Wenn Fragen zum Vermögen und Unterhalt bestehen, wird eine persönliche anwaltliche Beratung notwendig. 

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