Viele scheidungswillige Ehegatten möchten bereits im Erstberatungsgespräch wissen, wie lange ein Scheidungsverfahren dauert. Eine pauschale Antwort hierauf ist nicht möglich, da die Dauer bis zur rechtskräftigen Scheidung von zahlreichen individuellen Faktoren abhängt. Maßgeblich sind insbesondere fünf Punkte, die den zeitlichen Ablauf eines Scheidungsverfahrens wesentlich beeinflussen.
Auf die Dauer einer Scheidung wirken sich insbesondere folgende Faktoren aus:
Scheidungsdauer – Faktor 1: Rechtliche Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrags ist, dass die Ehe als gescheitert gilt. Nach dem Gesetz liegt ein Scheitern der Ehe vor, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird.
Von einer gescheiterten Ehe geht das Gericht insbesondere aus,
- wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr) und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin der Scheidung zustimmt, oder
- wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt leben.
Verweigert der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin nach nur einjähriger Trennung die Zustimmung zur Scheidung, kann dies das Verfahren verzögern. In diesem Fall müssen Tatsachen vorgetragen und gegebenenfalls bewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass die Ehe dennoch gescheitert ist, etwa durch gescheiterte Versöhnungsversuche.
Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und einschätzen, wann der optimale Zeitpunkt für die Antragstellung ist.
Rechtsanwältin Jutta Beukenberg, Fachanwältin für Familienrecht
Mit der Einreichung des Scheidungsantrags werden zudem wichtige Stichtage festgelegt, etwa für vermögensrechtliche Auseinandersetzungen oder den Versorgungsausgleich. Auch steuerliche Auswirkungen können sich hieraus ergeben.
Scheidungsdauer – Faktor 2: Vorbereitung des Verfahrens
Eine sorgfältige Vorbereitung beschleunigt das Scheidungsverfahren erheblich. Hierzu gehört insbesondere die vollständige Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
Für den Scheidungsantrag benötigt die beauftragte Rechtsanwältin oder der beauftragte Rechtsanwalt Kopien der Heiratsurkunde sowie der Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder.
Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Sofern Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, ist das Formular zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vollständig und sorgfältig auszufüllen sowie mit allen erforderlichen Belegen zu versehen. Eine ordnungsgemäße Antragstellung vermeidet Rückfragen des Gerichts und trägt damit zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei.
Einzahlung der Gerichtskosten
Wird keine Verfahrenskostenhilfe beantragt, sind die Einkommensverhältnisse der Ehegatten anzugeben, um den vorläufigen Verfahrenswert zu bestimmen. Erst nach Einzahlung der Gerichtskosten wird das Gericht tätig. Eine sofortige Zahlung mit Einreichung des Antrags kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Scheidungsdauer – Faktor 3: Versorgungsausgleich
Im Rahmen der Scheidung führt das Familiengericht grundsätzlich den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten ausgeglichen.
Die Ehegatten können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen, bis hin zu dessen vollständigem Ausschluss. Solche Vereinbarungen sind regelmäßig notariell zu beurkunden.
Bei einer Ehedauer von weniger als drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.
Beide Ehegatten müssen für den Versorgungsausgleich umfassende Angaben zu sämtlichen Rentenanwartschaften machen. Das Gericht holt anschließend Auskünfte bei den jeweiligen Versorgungsträgern ein.
Je mehr Versorgungsträger beteiligt sind, desto länger dauert das Scheidungsverfahren.
Ungeklärte Rentenkonten, fehlende Mitwirkung oder ausländische Anwartschaften können zu erheblichen Verzögerungen führen. Erst wenn sämtliche Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.
Wird der Versorgungsausgleich vollständig ausgeschlossen, kann das Verfahren erheblich beschleunigt werden.
Scheidungsdauer – Faktor 4: Folgesachen
Das Scheidungsverfahren kann sich verlängern, wenn sogenannte Folgesachen im Verbund anhängig gemacht werden, weil eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.
- Unterhaltssachen (Kindes- und Ehegattenunterhalt),
- Ehewohnungs– und Haushaltssachen,
- güterrechtliche Ansprüche,
- Kindschaftssachen wie Sorgerecht und Umgangsrecht.
Das Gesetz sieht vor, dass über Scheidung und Folgesachen gemeinsam zu verhandeln und zu entscheiden ist (Verbund).
Eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann das Verfahren erheblich verkürzen und zugleich Kosten reduzieren.
Scheidungsdauer – Faktor 5: Zuständigkeit des Familiengerichts
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Maßgeblich sind in der Regel der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten oder der Aufenthaltsort gemeinsamer minderjähriger Kinder.
Auf die Bearbeitungsdauer beim zuständigen Familiengericht besteht kein Einfluss. Personelle Engpässe oder hohe Geschäftsbelastungen können das Verfahren verzögern.

Wie lange ein Scheidungsverfahren dauert, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Komplexe und streitige Scheidungen können sich über mehrere Jahre erstrecken.
Sind sich die Ehegatten einig und bestehen klare Vereinbarungen, hängt die Dauer häufig nur noch vom Versorgungsausgleich und der Arbeitsbelastung des Gerichts ab.
