Anpassung der Leitlinien des OLG Celle 2024

Für das Jahr 2024 hat das OLG Celle neue Leitlinien veröffentlicht. Die Bedarfssätze für Kinder wurden erhöht, basierend auf der neuen Düsseldorfer Tabelle, die in den Leitlinien enthalten ist. Diese Erhöhungen werden mit dem Kindergeld verrechnet, das seit Anfang 2023 einheitlich bei 250 Euro liegt.

Regelsätze, Familienkassen

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Haushalt beträgt weiterhin 930 Euro pro Monat (ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen wurden ebenfalls angehoben, z.B. beträgt der notwendige Selbstbehalt für erwerbstätige Unterhaltspflichtige nun 1.450 Euro (statt bisher 1.370 Euro). Diese Änderungen sind auf die Einführung des Bürgergeldes und die Fortschreibung der Regelbedarfe zurückzuführen. Im Einzelfall kann der Selbstbehalt angemessen erhöht werden.