Geänderter Kindesunterhalt ab 1. Januar 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 ist erschienen und somit gilt ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Kindesunterhalt.

Steigender Mindestunterhalt

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab dem 1. Januar 2024 wie folgt:

Altersstufe 0-5 Jahre
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten 437 Euro statt 480 Euro monatlich

Altersstufe 6-11 Jahre
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten 502 Euro statt 551 Euro monatlich

Altersstufe 12-17 Jahre
Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erhalten 588 Euro statt 645 Euro monatlich

Erhöhung um 9,7 Prozent

Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder steigt ab 2024 um 9,7 Prozent.

Regelsätze, Familienkassen

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Düsseldorfer Tabelle 2024

Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich, um den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen in Bezug auf Unterhaltszahlungen gerecht zu werden. Sie wird regelmäßig überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Lebenshaltungskosten und dem Einkommensniveau entspricht.

Nettoeinkommen des
Unterhaltspflichtigen In €
Altersstufen in Jahren (§ 1612 A I BGB) Beträge in €ProzentBedarfs-
Kontroll-
Betrag in €
0-56-1112-17AB 18
1.bis 2.1004805516456891001.200/ 1.450
2.2.101-2.5005045796787241051.750
3.2.501-2.9005286077107581101.850
4.2.901-3.3305526347427931151.950
5.3.301-3.7005766627748271202.050
6.3.701-4.1006157068268821282.150
7.4.101-4.5006537508789381362.250
8.4.501-4.9006927949299931442.350
9.4.901-5.3007308389811.0481522.450
10.5.301-5.7007688821.0321.1031602.550
11.5.701-6.4008079261.0841.1581682.850
12.6.401-7.2008459701.1361.2131763.250
13.7.201-8.2008841.0141.1871.2681843.750
14.8.201-9.7009221.0581.2391.3231924.350
15.9.701-11.2009601.1021.2901.3782005.050

Steigende Selbstbehalte in 2024

Ab 2024 wird es auch eine Anpassung beim Selbstbehalt geben, der in der ersten Einkommensstufe der Unterhaltstabelle identisch mit dem Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle ist. Laut Angaben des OLG Düsseldorf steigt dieser Betrag von derzeit 1.370 Euro für Erwerbstätige auf 1.450 Euro, was einer Anhebung um fast acht Prozent entspricht. Bei nicht Erwerbstätigen erhöht sich der Selbstbehalt von aktuell 1.120 Euro auf 1.200 Euro ab dem 01.01.2024.

Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, haben weiter einen Unterhaltsbedarf von 930 Euro.

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