Die Bundesregierung plant die Mütterrente zum 01.07.2014. Eine solche Mütterrente hat auch Auswirkungen auf die Rente von geschiedenen Ehegatten oder auf laufende Scheidungsverfahren.
Mütter, die vor dem 01.01.1992 Kinder geboren haben, sollen durch die Mütterrente einen Zuschlag von je einem Entgeltpunkt pro Kind erhalten. Hierdurch erhöhen sich die Rentenanwartschaften der Mütter nachträglich, was folglich dazu führt, dass sich der für den Versorgungsausgleich ermittelte Ausgleichswert ebenfalls erhöht.
Bei bereits abgeschlossenen Scheidungsverfahren, in denen auch der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, ist eine Abänderung allerdings nur möglich, wenn ein gewisser Grenzwert überschritten wird. Dieser Grenzwert wird i. d. R. erst bei zwei vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern überschritten.
Bei laufenden Scheidungsverfahren, in denen sich durch die Mütterrente eine Änderung in der Versorgungsbilanz der Ehefrau ergeben könnte, sollte der scheidungswillige Ehemann darauf drängen, dass beim Versorgungsausgleich die Gesetzesänderung abgewartet wird, um dann noch eine neue Auskunft für die Ehefrau beim Rententräger einzuholen.