Im August 2008 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des ehelichen Güterrechts. Ziel des Gesetzes ist, die in der Ehe erworbene Vermögenswerte bei Scheidung zu gleichen Teilen auf die Ehepartner zu verteilen. Betroffen sich Eheleute ohne Ehevertrag, sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Die geplante Gesetzesnovelle umfasst drei Punkte:
Schulden vor Eheschließung: Bei der Eheschließung vorhandene Schulden sind „negatives Anfangsvermögen“ und werden bei der Zugewinnermittlung bisher nicht berücksichtigt. Der Ausgleich kann daher zu Gunsten des verschuldeten und zu Lasten des schuldfreien Ehepartners ausfallen. Mit der Reform soll das „negative Anfangsvermögen“ in Zukunft bei der Ermittlung des Zugewinns angerechnet werden.
Vermögensmanipulation: Juristisch beginnt die Scheidung mit dem förmlichen Scheidungsantrag und endet mit der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. Mit der Zustellung des Scheidungsantrags wird der Zugewinn berechnet. Erst später, nämlich beim Scheidungstermin vor Gericht wird die Höhe der Ausgleichsforderung festgelegt. Der Ausgleichspflichtige kann im Zeitraum zwischen Scheidungsantrag und Scheidungstermin sein Vermögen vorsätzlich reduzieren, so dass die Ansprüche des Ausgleichsberechtigten sinken. Die Gesetzesnovelle will dem vorbeugen und sieht nur noch einen Stichtag zur Berechnung des Zugewinns und der Höhe der Ausgleichsforderung vor, nämlich den der Zustellung des Scheidungsantrags.
Vorläufiger Rechtsschutz: Doch der Ausgleichspflichtige kann Vermögenswerte auch schon vor dem förmlichen Scheidungsantrag verringern oder gar auflösen. Der Ausgleichsberechtigte kann dagegen rechtlich bisher nichts tun. Die Novelle will das vermeiden, der Ausgleichsberechtigte soll seine Ansprüche in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor Gericht sichern können.
Die derzeitigen Regelungen des Zugewinnausgleichs sind aus den 60er Jahren. Die Gesetzesnovelle liegt den Ländern, Fachkreisen und Verbänden zur Stellungnahme vor.
Rechtsanwältin Jutta Beukenberg
-
Onlinescheidung verstehen
Egal wie die Mandatsanbahnung erfolgt, ob online oder persönlich, eine Scheidung findet in Präsenz vor dem Familiengericht statt. Die persönliche Anwesenheit beider Eheleute lässt sich i.d.R. nicht vermeiden. Eine Scheidung wird vom Gericht nicht online durchgeführt. Wir beraten Sie zu allen familienrechtlichen Themen. Rufen Sie uns an. Wenn der Scheidungsbeschluss vom Familiengericht ausgesprochen wird, müssen …
-
Vorzeitige Auszahlung und Erhöhung des Kindergeldes
Wer mehrere Kinder hat, weiß dass die Familienkassen für jedes Kind einen anderen Kindergeldbetrag zahlen: für das dritte Kind erhalten Eltern mehr als für das erste. Das ändert sich nun ab Januar 2023. Die Regierung hat die Beträge vereinheitlicht. Jedes Kind erhält genausviel. Gleichzeitig steigt damit der Kindergeldsatz. Alle Eltern erhalten im neuen Jahr mehr …
Vorzeitige Auszahlung und Erhöhung des Kindergeldes Weiterlesen »
-
Neue Düsseldorfer Tabelle und neue Leitlinien des OLG Celle ab 1. Januar 2022
Der Kindesunterhalt ist gestiegen. Die Düsseldorfer Tabelle sieht vor, dass Kindern von getrenntlebenden Eltern ab dem 1. Januar 2022 mehr Unterhalt zusteht. Außerdem wurden die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) fortgeschrieben. Bedarfssätze für minderjährige Kinder angehoben Da sich gemäß der „4. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021“ die Bedarfssätze …
Neue Düsseldorfer Tabelle und neue Leitlinien des OLG Celle ab 1. Januar 2022 Weiterlesen »
-
Die fünf Faktoren der Scheidungsdauer
Viele Scheidungswillige möchten beim Erstberatungsgespräch gerne wissen, wie lange eine Scheidung dauert. Die Zeitspanne bis zur rechtskräftigen Ehescheidung ist individuell sehr unterschiedlich. Auf die Dauer des Scheidungsverfahrens haben fünf Punkten entscheidenden Einfluss. Die Scheidungsdauer beschreibt dabei die Dauer des Scheidungsverfahren. Einfluss auf die Dauer einer Scheidung haben dabei folgende Faktoren: Scheidungsdauer Faktor 1 – Voraussetzungen …