Jeder deutsche Bürger hat das Recht auf einen Vor- und Nachnamen. Den Vornamen suchen die Eltern aus. Der Nachname bzw. der Geburtsname ergibt sich aus den Nachnamen der Eltern oder dem gemeinsamen Ehenamen. Dieser kann im Laufe des Lebens verändern durch eine Eheschließung, Scheidung oder Wiederheirat.
Nachname bei Geburt
Folgende Möglichkeiten schreibt der Gesetzgeber bei der Gestaltung des Nachnames eines Neugeborenen:
- Bei der Geburt eines Kindes müssen Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen nach der Geburt innerhalb eines Monats erklären, ob der Name des Vaters oder der Mutter der Geburtsname des Kindes sein soll.
- Tragen die Eltern bei der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen, erhält das Kind automatisch diesen Namen als Geburtsnamen.
Achtung: Doppelnamen sind als Nachname bei Neugeborenen ausgeschlossen.
Nachname bei Eheschließung
Bei Eheschließung können die beiden Eheleute frei wählen, ob sie einen gemeinsamen Ehename bzw. Familienname tragen wollen oder jeder seinen eigenen behält. Sofern sie sich nicht entscheiden, führt jeder seinen bisherigen Namen nach Schließung der Ehe weiter. Wenn der gewählte Ehename kein Doppelname ist, kann ein Ehepartner seinen nicht verwendeten Geburtsnamen an den Ehenamen koppeln. Alternativ zum Geburtsnamen kann ein Partner auch seinen „alten“ angeheirateten Namen als Ehenamen mit in eine neue Ehe nehmen.
Nachname bei Scheidung
Geschiedene Ehegatten haben wieder die Wahl:
- sie können entweder Ihren Ehenamen behalten oder
- den Geburtsnamen annehmen.
- Die dritte Möglichkeit ist eine Kombination aus bisherigem Ehenamen und Geburtsname.
Durch diese Gesetze kann der Nachname – der eigentlich als Folge der Abstammung von den Eltern auf die Kinder übergeht – von einer Person erworben werden, ohne von ihr abzustammen.
Folgendes Szenario ermöglicht Ihnen beispielweise einen adeligen Familienzweig im Stammbaum zu schaffen: Heiraten Sie einen Adligen, nehmen seinen Namen an und lassen sich daraufhin scheiden, so tragen Sie einen Adelstitel. Heiraten Sie anschließend einen neuen Partner und übertragen ihm den Adelsnamen, so können Sie einen adeligen Familienzweig eröffnen ohne selbst vom eigentlichen Adelsgeschlecht abzustammen.