Im Unterhalt mehr Selbstbehalt

Seit Jahrsbeginn 2015 ist die „Düsseldorfer Tabelle“ neu gefasst. Die Selbstbehaltsätze wurden angepasst. Von der Neuerung sind Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte gleichermaßen betroffen. Es hat sich der zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht, das bedeutet, die Unterhaltspflichtigen dürfen mehr von Ihrem Geld behalten, dass sie monatlich verdienen oder als Sozialleistung erhalten. Die Änderung betrifft erwerbstätige genauso wie nicht […]

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