Lebenspartnerschaftsvertrag

Verträge zu Lebenspartnerschaften

Auch die Partner eingetragener Lebenspartnerschaften können Rechtsbeziehung untereinander ähnlich wie in einem Ehevertrag in einem sogenannten Lebenspartnerschaftsvertrag regeln. Ein solcher Lebenspartnerschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Wir beraten und begleiten Sie bei der Erstellung eines Vertrages zu Ihrer Lebenspartnerschaft.

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