Formerfordernis

Ein Ehevertrag unterliegt bestimmten Formerfordernissen. Eheverträge mit denen Regelungen über den Güterstand, das anzuwendende Recht, den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich getroffen werden, bedürften zwingend der notariellen Beurkundung. Vereinbarungen über den Hausrat sind ohne notarielle Beurkundung wirksam.

Bevor eine ehevertragliche Regelung in welcher Form auch immer unterzeichnet wird, sollte in jedem Fall rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Beratung.