Unterhalt

Mehr Unterhalt für Kinder

Zum 1. August 2015 hat sich die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Diese Tabelle ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung minderjähriger Kinder. Bei Trennung der Eltern verbleiben die minderjährigen oder noch in der Schulausbildung befindlichen Kinder in der Regel bei einem Elternteil. Dieser erbringt den Unterhalt weiterhin als Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist dem Kind barunterhaltsverpflichtet. Der […]

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Manipulierter Vaterschaftstest

Sherlock Holmes, Miss Marple oder Philip Marlowe mussten ohne die Hilfe von DNA-Tests ermitteln, ihre cleveren Methoden sind jedoch weltberühmt. Das ist lange her, heute reicht ein genetischer Fingerabdruck in vielen Fällen für die Aufklärung von Verbrechen aus. 1988 gab es den ersten DNA-Test als Beweis – oder kann man den genetischen Fingerabdruck fälschen? Ist

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Im Unterhalt mehr Selbstbehalt

Seit Jahrsbeginn 2015 ist die „Düsseldorfer Tabelle“ neu gefasst. Die Selbstbehaltsätze wurden angepasst. Von der Neuerung sind Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte gleichermaßen betroffen. Es hat sich der zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht, das bedeutet, die Unterhaltspflichtigen dürfen mehr von Ihrem Geld behalten, dass sie monatlich verdienen oder als Sozialleistung erhalten. Die Änderung betrifft erwerbstätige genauso wie nicht

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Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Die in 2008 geänderten familienrechtlichen Regelungen sind teilweise umstritten, da sie von den Gerichten auf eine Weise ausgelegt werden, wie es vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war. Diese werden nun nachgebessert. So auch die Regelung zum Ehegattenunterhalt. Als wichtige gesetzliche Änderungen wird daher die Neufassung des § 1578 b BGB gesehen. Der überarbeitete Paragraph ist seit

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Mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 1. Januar 2013 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst. Das meldete das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in der Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800

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Umstrittene Dreiteilung verworfen

Mit dem Urteil vom 25. Januar 2011 hat das Bundesverfassungsgericht neu über die Anwendung der so genannten Dreiteilung entschieden. Durch die Dreiteilung wird der nachehelichen Unterhalt ermittelt, falls mehrer Ehefrauen oder Ehemänner konkurrieren. Schuldet beispielsweise ein Mann zwei Ehefrauen Unterhalt, so wurde nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) die Dreiteilungsmethode angewendet. Diese Methode hat

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Leitlinien im Unterhaltsrecht (OLG Celle)

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 1. Januar 2011 aktualisiert. Insbesondere beim Ehegattenunterhalt wurde die Unterhaltsreform und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt, sodass die Leitlinien insbesondere unter Ziffer 15 etliche Veränderungen erfahren haben. So enthalten die Leitlinien jetzt auch einen Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung, wonach für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige sowohl einem

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Ansprüche aus ehelicher und nichtehelicher Gemeinschaft

Sich trennende Paare stehen seit Juli 2008 neuen Regelungen gegenüber. Ausgleichsansprüche bei Vermögenswerten Mit der Entscheidung vom 9.7.2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Rechte aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften neu definiert. Nach einer Trennung können einem Partner nun Ausgleichansprüche zustehen. Dies trifft zu für Paare, die sich während der Lebensgemeinschaft Vermögenswerte (z.B. ein Haus) schufen, die im Alleineigentum

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Mehr Eigenverantwortung im Unterhaltsrecht für Geschiedene

Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2007 die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Diese ist zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält insbesondere zwei wesentliche Änderungen von den bisherigen gesetzlichen Regelungen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Durch die Gesetzesreform sind die geschiedenen Ehegatten verstärkt verpflichtet, eigenverantwortlich ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

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