Mehr Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Zum 1. Januar 2013 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst. Das meldete das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in der Pressemitteilung vom 5. Dezember 2012. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 […]
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