Am 1. August wurde rückwirkend zum 1. Januar 2015 das Kindergeld angehoben. Die Erhöhung beträgt je 4 Euro monatlich.
1. Kind von 184 Euro auf 188 Euro
2. Kind von 190 Euro auf 194 Euro
3. und jedes weitere Kind von 215,00 Euro auf 219,00 Euro
Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Allerdings ist das für das Jahr 2015 anders: bei der Berechnung des Zahlbetrages sollen die bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 Euro, 190,00 Euro und 215,00 Euro) zugrunde liegen, nicht die erhöhten, so will es der Gesetzgeber.
„Das Geld wird automatisch ausgezahlt und voraussichtlich können sich Kinder und Eltern darüber im November 2015 freuen.“
Aber es geht noch weiter, das Kindergeld steigt nämlich in zwei Schritten, nicht nur dieses Jahr um vier Euro, sondern 2016 um weitere zwei Euro, im Folgenden die Übersicht:
bis 31.12.2014 | ab 1.1.2015 | ab 1.1.2016 | |
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1. und 2. Kind | 184 Euro | 188 Euro | 190 Euro |
3. Kind | 190 Euro | 194 Euro | 196 Euro |
ab 4. Kind | 215 Euro | 219 Euro | 221 Euro |
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Jutta Beukenberg