Trennungskinder kriegen mehr

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte mit, dass zum 1. Januar 2017 eine erneute Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft tritt. Die Beträge wurden erhöht. Das bedeutet, dass Trennungskinder Anspruch auf mehr Geld erhalten und Unterhaltspflichtige mehr für Ihre Kinder aufbringen müssen. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen Elternteile steigt nämlich nicht. Anstieg des Mindestunterhalt Kinder bis zum fünften […]

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